1. Art und Umfang der Leistungen
Dynamics bietet seinen Kunden Präsenz- u. Online Veranstaltungen wie Workshops, Vorträge und Einzel- u. Gruppenschulungen in den Bereichen Sicherheit, Prävention, persönliche Entwicklung, Fitness, Selbstverteidigung, Gesundheit und Kampfkunst an. „Kunden“ sind neben Abo-Mitgliedern und externen Einzelpersonen und Institutionen wie Unternehmen, Schulen und andere Organisationen, welche wir als „Auftraggeber“ bezeichnen. Interne Kunden des Dynamics sind Abo-Mitglieder, die auf Basis ihrer Mitgliedschaft am regelmäßigen Trainings und Schulungskonzepten partizipieren. Die Veranstaltungen finden in eignen Räumen statt, wenn nichts anderes dem Auftraggeber bzw Teilnehmer vereinbart wird. Für alle Kunden gilt die Hausordnung. Für Abo-Mitglieder gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen des unterzeichneten Mitgliedsvertrages.
1.1 Externe Veranstaltungen sind solche, die als teilnehmeroffen öffentlich von Dynamics beworben werden, wobei die Mindest- und/ oder Höchstteilnehmerzahl entscheidend für die Kalkulation und Durchführungssicherheit ist.
1.2 Bei Firmenseminaren sowie Einzeltrainings werden die Leistungsdetails einzelvertraglich festgelegt. Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung zur Verfügung.
1.3 Mit seinen Leistungen, kann das Dynamics keinen Erfolg schulden. Die Leistung gilt als erbracht, wenn die Veranstaltung vereinbarungsgemäß durchgeführt wurde. Veranstaltungsbeschreibungen auf Werbemedien und Webseite können vom tatsächlichen Inhalt abweichen, ausschlaggebend für Leistung und Inhalt ist die konkrete Ausschreibung und Teilnahme- bzw. Auftragsbestätigung.
1.4 Ein verbindlicher Auftrag kommt erst dann zustande, wenn die Fa. Dynamics ihr Angebot nach schriftlicher Annahme durch den Kunden nochmals schriftlich bestätigt hat. Die Schriftform ist per Email oder auf dem Postwege gewahrt, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Auftragsbeginn mindestens 7 Tage liegen.
2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
2.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Dienstleistungen werden durch Fa. Dynamics nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw gemäß der Auftragsbestätigung durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.2 Kosten für Unterkunft, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch die im Angebot bezeichneten und beauftragte Referenten erbracht.
2.3 Eine nicht durch Dynamics zu vertretende nur zeitweise Teilnahme oder geringere Teilnehmerzahl als geplant berechtigt nicht zur Vergütungsminderung lt. Auftragsinhalt. Bei Stornierungen und Absagen von Veranstaltungen gelten die Bedingungen unter Ziffer 3.
3. Stornierung, Absage
3.1 Das Rücktrittsrecht kann bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl von uns nur bis zu 7 Tage vor dem ersten Seminartag ausgeübt werden, in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittgrund. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren unverzüglich zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird.
Bei externen Veranstaltungen behält sich das Dynamics vor, Veranstaltungen zu verschieben und so zusammenzulegen oder aufzuteilen, dass die Mindest- oder Höchstzahl eingehalten wird. Die Rücktrittsrechte der Kunden bleiben erhalten.
3.2 Verträge zu externen Veranstaltungen mit Einzelpersonen können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt – jedoch spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn eingeht – werden 50% des Seminarpreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Dynamics ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen geeignten Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.
3.3 Individual-Angebote und Firmenschulungen können bis 21Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Seminars werden 50% des Auftragswertes berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet, die Leistung gilt als erbracht.
3.4 Bei Raumvermietungen müssen Rücktritte von bereits angemieteten Seminarräumen spätestens 10 Tage vor Mietbeginn in schriftlicher Form bei der Fa. Dynamics eingehen. Bei späteren Stornierungen, oder wenn die Mietsache ohne vorherige Rücktrittserklärung durch den Mieter nicht genutzt wird, werden 100% des Mietpreises erhoben.
3.5 Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
3.6 Das Dynamics behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich der Einschränkungen in Ziffer 7 im Falle eines von uns nach vorstehenden Regeln ausgeübten Rücktritts ausgeschlossen. Die Rücktrittserklärung muss in Textform an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktmöglichkeiten versandt werden.
3.7 Hat Dynamics Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nur für die im betroffenen Angebot konkret benannte Leistungen, und nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
3.8 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt beiderseits erhalten.
3.9. Stornierungen müssen in Schriftform unter Einhaltung der hier genannten Fristen bei Dynamics eingehen.
4. Lehrmaterial & Urheberrechte
4.1 Durch das Dynamics zur Verfügung gestellte Unterlagen, Prospekte, Filme, Bilder und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden. Ausnahmen sind Unterlagen, Prospekte, Filme, Bilder und Materialien, die dafür bestimmt sind in social media Netzwerken, Sms-Diensten (z.B. Whatsapp) verbreitet zu werden. Film- und Fotoaufnahmen während der Veranstaltungen dürfen ausschließlich von Vertretern des Dynamics angefertigt werden.
4.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.
5. Datenschutz & Persönlichkeitsrechte
5.1 Die übermittelten Mitglieds- und Teilnehmerdaten werden maschinell zur Abwicklung der Veranstaltungsbuchungen, Abbuchungen und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Seminarteilnehmern über die Teilnehmerlisten, SMS-Gruppen o.ä. zugänglich gemacht. Wenn keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, wir um kurze Mitteilung. Alle Daten werden ausschließlich nach dem dazu bestimmten Zweck genutzt.
5.2 Teilweise werden während den Veranstaltungen Fotos und Filme angefertigt, welche ggf. zu Werbezwecken und Referenzausweis eingesetzt werden. Es ist möglich, dass auf diesen Fotos auch die Teilnehmer zu erkennen sind. Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen des Bildmaterials durch die Firma Dynamics.
6. Sicherheit und Mitwirkungspflicht
6.1 Da wir in unseren Veranstaltungen u.a. die körperliche Selbstverteidigung vermitteln, können wir weder für entstehende Schäden, die durch falsche oder unverhältnismäßige Ausführung der Übungen zustande kommen noch für akute Verletzungen im Sport haften. Unserer Verantwortung werden wir gerecht, indem wir die Teilnehmenden in einem systematisch gestalteten Unterrichts- und Lernprozess und regelmäßigen Zertifikatsprüfungen, mit ansteigenden Schwierigkeitsgraden, bei maximaler Sicherheit zu höheren Leistungen und Fähigkeiten motivieren und ausbilden.
6.2 Gemeinsam mit den Teilnehmenden möchten wir einen nachhaltigen Prozess anstoßen. Dazu ist der Teilnehmer in der Mitwirkungspflicht sich die vermittelten theoretischen und praktischen Inhalte verhältnismäßig anzueignen und entsprechend mitzuarbeiten. Mitglieder in der Sportschule sind in der Pflicht ihre Leistungen durch regelmäßige Zertifikatsseminare überprüfen zu lassen. Nur so dürfen sie eine höhere Schwierigkeitsstufen erklimmen.
6.3 Es kann keine Haftung für vergessene Gegenstände wie Handy, Börse oder Garderobe übernommen werden. Im Falle einer Pflichtverletzung haftet die Firma Dynamics vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz.
7. Haftung/ Nutzung von IT-Infrastruktur
7.1 Bei Ausfall einer Veranstaltung ohne Verschulden von Dynamics, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Dies kann einvernehmlich nachgeholt werden. (siehe Ziffer 4.7 Rücktrittsrecht). Dynamics haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Das Dynamics kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Schadenersatz verpflichtet werden.
7.2 Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet Dynamics nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber Dynamics einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen wird Dynamics zur Nacherfüllung einen Nachholtermin oder eine angemessene Minderung anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.
7.3. Da bestimmte Veranstaltungen u.a. die körperliche und psychische Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zum Ziel haben, kann durch besondere Belastungen kontrollierter künstlicher Stress erzeugt werden, um optimalen Lernerfolg zu erreichen. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Dynamics erfordert daher eine hinreichende körperliche und psychische Belastbarkeit, wodurch eine störungsfreie Veranstaltungsablauf gesichert wird. Weiterhin sollten Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe, Bekleidung und Schutzausrüstung soweit erforderlich den Bedingungen und dem Charakter der Veranstaltung angemessen sein. Eine Überprüfung durch das Dynamics, ob der Teilnehmer bzw. Auftraggeber die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist nicht geschuldet. Das Dynamics übernimmt daher keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die aufgrund unzureichender körperlicher oder psychische Verfassung des Teilnehmers entstehen. Zum Teil ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig. Darauf wird in der Teilnahme- bzw Auftragsbestätigung explizit hingewiesen. Inwieweit die mitgebrachte Ausrüstung dem Stand der Technik entspricht bzw. ohne Mängel ist, liegt in der Verantwortung des Teilnehmers bzw. Auftraggebers. Alle haftungsrechtlichen Ansprüche gegenüber Dynamics verjähren mit Ablauf eines Jahres.
8. Sonstiges
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen soll das gelten, was dem wirtschaftlich mit dieser Regelung angestrebten in rechtlich wirksamer Weise an nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
9. Anwendbares Recht
9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertrag mit Fa. Dynamics oder seinem Vertreter ist der Geschäftssitz der Fa. Dynamics in Göttingen / Rosdorf. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Göttingen den 10. Januar 2023 | gez. Inh. Rafet Yilmaz | Dynamics Göttingen